Übersicht

Gutachten zur Anwendung ausländischen Rechts
Die Rechtsgutachten dienen der Beantwortung von Anfragen öffentlicher Behörden sowie der Rechtspraxis, wenn ausländisches Recht in der Schweiz anzuwenden oder zu berücksichtigen ist. In dieser Funktion erleichtert das SIR den Zugang zum ausländischen und internationalen Recht, indem es oft komplexe Quellen in verständliche Analysen umsetzt, die in der Praxis direkt anwendbar sind.

Methodik und Mehrwert
Jedes Gutachten basiert auf einer gründlichen Analyse der Rechtsquellen, der Rechtslehre und der Rechtsprechung sowie auf der Fähigkeit, ausländisches Recht zu interpretieren und in seinem Kontext zu erklären. Die Analyse geht über die blosse Wiedergabe ausländischer Normen hinaus: Sie beleuchtet deren Bedeutung, Tragweite und Anwendungsvoraussetzungen. Dieser Ansatz gewährleistet relevante Analysen, die auf die konkreten Bedürfnisse jeder einzelnen Anfrage zugeschnitten sind.

Menschliche Intelligenz
Durch die Einbindung der Kompetenzen von Juristinnen und Juristen im Bereich des Rechtsvergleichs sowie von Fachleuten für ausländisches Recht, verwandelt das SIR – in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Bibliothekarinnen und Bibliothekaren – die Vielfalt der Rechtssysteme in zuverlässiges und unmittelbar nutzbares Wissen. Dieser integrierte Ansatz ermöglicht es, nuancierte und kontextualisierte Antworten zu liefern, die über das hinausgehen, was automatisierte Werkzeuge leisten können. Er spiegelt den Auftrag des Instituts wider: internationales Rechtswissen mit den konkreten Bedürfnissen von Institutionen und der Gesellschaft zu verknüpfen.

Anwendungsbereich

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung erstellt Rechtsgutachten zum ausländischen Recht, zum internationalen Recht und zum Schweizerischen Internationalen Privatrecht. Es erteilt keine rechtlichen Beratung, sondern beantwortet konkrete Rechtsfragen auf der Grundlage der verfügbaren Quellen. Die Rechtsgutachten werden unparteiisch und nach den Regeln der Rechtswissenschaft verfasst.

Kontakt

Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung

Quartier Centre – Bâtiment 09

CH-1015 Lausanne, Schweiz

info.isdc@unil.ch

Verfahren

Anträge auf Rechtsgutachten sind schriftlich (per Post oder E-Mail) einzureichen und müssen eine Zusammenfassung des Sachverhalts sowie die konkreten Fragen enthalten, die das Institut beantworten soll.


Jeder Antrag wird einer Vorabprüfung unterzogen, um die Durchführbarkeit, die geschätzten Kosten und die Bearbeitungsdauer zu beurteilen. Gegebenenfalls kann das Institut vorschlagen, den Antrag von einer externen Expertin oder einem externen Experten bearbeiten zu lassen. Die Dauer der Ausarbeitung eines Gutachtens hängt von der Komplexität der Frage und der Arbeitsbelastung der zuständigen Teams ab.

Garantien

Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid 1P.390/2004 vom 28. Oktober 2004 die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Instituts anerkannt, die insbesondere durch seine öffentliche Finanzierung und seine wissenschaftliche Freiheit gewährleistet werden.

Die Gutachten werden ohne Weisungen seitens des Bundes oder der Auftraggeber erstellt. Die Juristinnen und Juristen des SIR verpflichten sich dazu:

Rechnungsstellung

Die Leistungen des SIR werden transparent in Rechnung gestellt, basierend auf der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit und den eingesetzten Ressourcen. Nach der Vorprüfung des Antrags wird systematisch ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser enthält die geschätzten Kosten, die Bearbeitungsfrist und gegebenenfalls die Modalitäten der Zusammenarbeit mit externen Expertinnen oder Experten. Ziel ist es, vor der Annahme des Auftrags vollständige Klarheit über die finanziellen Bedingungen zu gewährleisten, unter Einhaltung der Standards der öffentlichen Verwaltung und im Einklang mit dem wissenschaftlichen Auftrag des Instituts.

Gebühren und Tarife für die Erstellung von Rechtsgutachten und Studien