Rechtsgutachten

Das Institut erstellt Gutachten zur Rechtslage in ausländischen Rechtsordnungen und/oder zum internationalen Recht in fast allen Rechtsgebieten. Es kann auch vergleichende Studien durchführen, bei denen mehrere ausländische Rechtsordnungen zu einem bestimmten Thema einander gegenübergestellt werden. Allerdings verfasst das Institut ausser im Bereich des internationalen Privatrechts keine Rechtsgutachten zum schweizerischen Recht.

Die Gutachten des Instituts spiegeln die ausländische Rechtslage objektiv und neutral wider. Das Institut bietet jedoch keine Rechtsberatungen an.

Verfahren

Anfragen sind mit einer kurzen Zusammenfassung des Sachverhalts sowie mit einer präzisen Fragestellung schriftlich per E-Mail oder Post an das Institut zu richten.

Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
Dorigny
1015 Lausanne
Schweiz

E-Mail: info.isdc@unil.ch

Zu den Anfragen für ein Rechtsgutachten fertigt das Institut so bald wie möglich eine Vorabrecherche an, um die Machbarkeit, die anfallenden Kosten sowie die erforderliche Zeit zur Anfertigung des Gutachtens einzuschätzen (Kostenvoranschlag). Falls erforderlich schlägt das Institut vor, die Anfrage durch externe Experten bearbeiten zu lassen. Die erforderliche Zeit, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen, hängt von der Komplexität der Frage sowie von der Arbeitsauslastung der betroffenen Mitarbeitenden ab.

Garantien

Gemäss dem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 1P.390/2004 vom 28. Oktober 2004 sind die Unabhängigkeit und die Unvoreingenommenheit des Instituts grundsätzlich garantiert. Dies liegt auch an der öffentlichen Finanzierung des Instituts durch den Bund und an der gesetzlich garantierten wissenschaftlichen Unabhängigkeit. Die Gutachten des Instituts werden ohne Weisungen des Bundes oder der privaten Auftraggeber erstellt.

 

Die Mitarbeitenden berücksichtigen bei ihrer Arbeit unter anderem die folgenden Grundsätze: 

  • Nachvollziehbarkeit und Nachweisbarkeit der aufgeführten Informationen;
  • vollkommene Neutralität und Unbefangenheit bei der Beantwortung der durch die Auftraggebenden gestellten Fragen;
  • absolute Vertraulichkeit beim Umgang mit den von Auftraggebenden übermittelten Informationen;

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