Internationale Sitzverlegungen

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung erstellt regelmässig verschiedene von der schweizerischen Handelsregisterverordnung (HRegV) im Rahmen internationaler Gesellschaftsumstrukturierung vorgesehene Nachweise. Dabei handelt es sich zum Beispiel den Nachweis, dass die Anpassung einer ausländischen Rechtseinheit an eine schweizerische Rechtsform möglich ist (Art. 126 Abs. 2 lit. c. HRegV) oder um den Nachweis über die Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Fusion im ausländischen Recht“ (Art. 146 Abs. 1 lit. b. HRegV), aber auch um den „Nachweis über die Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Spaltung im ausländischen Recht“ (Art. 147 HRegV). Für die Beurteilung, ob ein Nachweis für die Eintragung der entsprechenden Umstrukturierung genügt, ist jedoch allein das jeweilige Handelsregisteramt zuständig.

Für die Erstellung der entsprechenden Nachweise sind grundsätzlich folgende Unterlagen notwendig:

1. Statuten der beteiligten Gesellschaft(-en) (in der aktuell gültigen Form)

2. Handelsregisterauszüge der beteiligten Gesellschaft(-en)

Nach Erhalt jeder Anfrage erstellt das Institut eine detaillierte Kosten- und Terminschätzung, die auch die allenfalls zusätzlich erforderlichen Dokumente aufführt. Angesichts des geänderten rechtlichen Rahmens für diese Dienstleistung muss der für die Erstellung dieses Voranschlags nötige Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden. In der Regel beträgt diese Rechnung nicht mehr als CHF 1'300.- (zzgl. MwSt.). Falls sich ein höherer Aufwand abzeichnen sollte, wird die Kundschaft umgehend kontaktiert.