Anfragen sind - allenfalls mit einer kurzen Zusammenfassung des Sachverhalts - schriftlich (per E-mail oder Post) an das Institut zu richten.
Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
Dorigny
CH-1015 Lausanne
Schweiz
Im Wege einer Vorabklärung untersucht das Institut, ob die Fragen beantwortet werden können und welche Kosten dafür anfallen werden (Kostenvoranschlag).
Daraufhin ist die Anfrage auf einem dafür vorgesehenen Formular zu bestätigen.
Den Stundentarif regelt die Gebührenverordnung des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung.
